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Erstattung der Kita-Gebühren für die Streikzeit

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Mühlheim - Einfach so zurückzahlen: Geht nicht. Um Eltern für die Wochen des Erzieherinnen-Streiks Betreuungsgebühren und Essensgeld erstatten zu können, muss erstmal das Regelwerk für die Kitas geändert werden. Von Marcus Reinsch 

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